(Ein neues Datenobjekt erstellt: Nach ihm hat Masenius Societatis Jesu ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem Fundament gewiesen in einem Tractat, welcher Ars Nova Argutiarum, genennet wird. Balbinus ein anderer Jesuiter, hat in seinen Verisimilibus auch ein besonder Capitel den Inscriptionen vorbehalten.) |
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Nach ihm hat Masenius Societatis Jesu ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem Fundament gewiesen in einem Tractat, welcher Ars Nova Argutiarum, genennet wird. | Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten. | ||
| Eigenschaft / Element von | |||
| Eigenschaft / Element von: Unvorgreiffliche Gedancken von Von Teutschen Versen / Rang | |||
Normaler Rang | |||
Aktuelle Version vom 31. Januar 2025, 14:00 Uhr
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| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
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| Deutsch | Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten. |
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