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§. 13. Als der Hoch-Edle Vest und Hochgelahrte Herr Johann Chri-[S]stian Reichhelm/ ICTUS und Erb-Herr des Adelichen Freyen Ritter-Guthes zu Güstern/ das mit der Hoch-Edlen und Tugend-hochbegabten Jungfrau Maria Elisabetha Cellariin, Herrn Heinrici Cellarii Weyland Doctoris Medicinae, Weitberühmten Practici und eines Hochw. Dom-Capituls allhie Physici Ordinarii ältesten nachgelassenen Tochter/ geschlossenen Ehe-Verlöbniß Anno 1700. den 3. Augusti Christ-gebührend vollenziehen wolte; Habe ich einem von meinem damahligen Discipulis dieses nachfolgende Parabolische Sonnet in die Feder dictiret: Sonnett. Itzt da der Reiche-Halm den Ackermann vergnüget. | |||
| Eigenschaft / Element von | |||
| Eigenschaft / Element von: Poesis Germanorum Canonica & Apocrypha Bekandte und Unbekandte Poesie der Teutschen / Rang | |||