Versionsgeschichte von „So muß mans laßen gehen ¶ wenn ein Poete schreibt; der Schlachtordnung Geschick ¶ hab ein verherrlicht, schön, und prächtigen Anblick. ¶ der eing' und ewge Gott, und reimet mit begehren, ¶ verklären, Zähren gar: beschweeren, mehren, hören, ¶ w“ (Q3705)

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26. September 2022

  • AktuellVorherige 11:5711:57, 26. Sep. 2022Schennach Diskussion Beiträge 523 Bytes +10 Bytes Bezeichnung für [de] geändert: So muß mans laßen gehen ¶ wenn ein Poete schreibt; der Schlachtordnung Geschick ¶ hab ein verherrlicht, schön, und prächtigen Anblick. ¶ der eing' und ewge Gott, und reimet mit begehren, ¶ verklären, Zähren gar: beschweeren, mehren, hören, ¶ wenns nur kein Handwerk wird, noch weh den ohren tuht. rückgängig machen
  • AktuellVorherige 11:5611:56, 26. Sep. 2022Schennach Diskussion Beiträge 513 Bytes +513 Bytes Ein neues Datenobjekt erstellt: So muß mans laßen gehen wenn ein Poete schreibt; der Schlachtordnung Geschick hab ein verherrlicht, schön, und prächtigen Anblick. der eing' und ewge Gott, und reimet mit begehren, verklären, Zähren gar: beschweeren, mehren, hören, wenns nur kein Handwerk wird, noch weh den ohren tuht. (zurücksetzen)