Versionsgeschichte von „[aq]§. 34[/aq]. Dafern wir auff einen/ der für der Faust/ oder sonst entleibet würde/ etwas solten aufsetzen/ könten wir wol sagen. [...] [S] ¶ Und Endlich versprechen wir ihm/ ein unsterbliches Lobopffer/ und wünschen/ daß Gott seiner Seelen möch“ (Q2640)

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14. Juni 2022

  • AktuellVorherige 13:3913:39, 14. Jun. 2022Schennach Diskussion Beiträge 771 Bytes +60 Bytes Bezeichnung für [de] geändert: [aq]§. 34[/aq]. Dafern wir auff einen/ der für der Faust/ oder sonst entleibet würde/ etwas solten aufsetzen/ könten wir wol sagen. [...] [S] ¶ Und Endlich versprechen wir ihm/ ein unsterbliches Lobopffer/ und wünschen/ daß Gott seiner Seelen möchte gnädig seyn. [aq]C[/aq]. ¶ [aq]§. 35[/aq]. Ein Exempel hierauf hat Herr Sieber/ über Herrn Johann Adolph von Nostitz jämmerliche Entleibung/ am [aq]3[/aq]. Junij/ des [aq]1654[/aq]sten Jahres zu Haugsdorff in Ober-Laußnitz.… rückgängig machen
  • AktuellVorherige 13:3613:36, 14. Jun. 2022Schennach Diskussion Beiträge 711 Bytes +711 Bytes Ein neues Datenobjekt erstellt: §. 34. Dafern wir auff einen/ der für der Faust/ oder sonst entleibet würde/ etwas solten aufsetzen/ könten wir wol sagen. [...] [S] Und Endlich versprechen wir ihm/ ein unsterbliches Lobopffer/ und wünschen/ daß Gott seiner Seelen möchte gnädig seyn. C. §. 35. Ein Exempel hierauf hat Herr Sieber/ über Herrn Johann Adolph von Nostitz jämmerliche Entleibung/ am 3. Junij/ des 1654sten Jahres zu Haugsdorff in Ober-Laußnitz. A. Dir war ich schon bereit ein Hochzeit… (zurücksetzen)