Versionsgeschichte von „[aq]§. XI[/aq]. Die fremden Wörter/ so allbereit bey den Deutschen das Bürgerrecht erlanget/ und sicher können gebraucht werden/ sind entweder die Kunstwörter/ so nicht füglich können gedeutscht werden. In welchem Stükke der nie genug gepriesene H“ (Q2787)

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31. Januar 2025

23. Juni 2022

  • AktuellVorherige 12:3612:36, 23. Jun. 2022Schennach Diskussion Beiträge 1.169 Bytes +45 Bytes Bezeichnung für [de] geändert: [aq]§. XI[/aq]. Die fremden Wörter/ so allbereit bey den Deutschen das Bürgerrecht erlanget/ und sicher können gebraucht werden/ sind entweder die Kunstwörter/ so nicht füglich können gedeutscht werden. In welchem Stükke der nie genug gepriesene Harsdorff und [aq]Schottelius[/aq] in ihren Schrifften ein grosses Kunststükk erwiesen haben. ([aq]Ut in republica tolerantur cives necessarii, quibus ejectis, vel seditio, vel aliud malum metuendum esset; ita peregrini feruntu… rückgängig machen (zurücksetzen)
  • AktuellVorherige 12:3212:32, 23. Jun. 2022Schennach Diskussion Beiträge 1.124 Bytes +1.124 Bytes Ein neues Datenobjekt erstellt: §. XI. Die fremden Wörter/ so allbereit bey den Deutschen das Bürgerrecht erlanget/ und sicher können gebraucht werden/ sind entweder die Kunstwörter/ so nicht füglich können gedeutscht werden. In welchem Stükke der nie genug gepriesene Harsdorff und Schottelius in ihren Schrifften ein grosses Kunststükk erwiesen haben. (Ut in republica tolerantur cives necessarii, quibus ejectis, vel seditio, vel aliud malum metuendum esset; ita peregrini feruntur termini: sunt v… (zurücksetzen)
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