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- 13:36, 14. Jun. 2022 Schennach Diskussion Beiträge erstellte die Seite [aq]§. 34[/aq]. Dafern wir auff einen/ der für der Faust/ oder sonst entleibet würde/ etwas solten aufsetzen/ könten wir wol sagen. [...] [S] ¶ Und Endlich versprechen wir ihm/ ein unsterbliches Lobopffer/ und wünschen/ daß Gott seiner Seelen möch (Q2640) (wbeditentity-create:2|de: §. 34. Dafern wir auff einen/ der für der Faust/ oder sonst entleibet würde/ etwas solten aufsetzen/ könten wir wol sagen. [...] [S] Und Endlich versprechen wir ihm/ ein unsterbliches Lobopffer/ und wünschen/ daß Gott seiner Seelen möchte gnädig seyn. C. §. 35. Ein Exempel hierauf hat Herr Sieber/ über Herrn Johann Adolph von Nostitz jämmerliche Entleibung/ am 3. Junij/ des 1654sten Jahres zu Haugsdorff in Ober-Laußnitz. A. Dir war ich schon bereit ein Hochzeit…)