Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten. (Q981): Unterschied zwischen den Versionen

(‎Ein neues Datenobjekt erstellt: Nach ihm hat Masenius Societatis Jesu ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem Fundament gewiesen in einem Tractat, welcher Ars Nova Argutiarum, genennet wird. Balbinus ein anderer Jesuiter, hat in seinen Verisimilibus auch ein besonder Capitel den Inscriptionen vorbehalten.)
 
(‎Bezeichnung für [de] geändert: Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten.)
 
Bezeichnung / deBezeichnung / de
Nach ihm hat Masenius Societatis Jesu ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem Fundament gewiesen in einem Tractat, welcher Ars Nova Argutiarum, genennet wird. Balbinus ein anderer Jesuiter, hat in seinen Verisimilibus auch ein besonder Capitel den Inscriptionen vorbehalten.
Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten.

Aktuelle Version vom 4. April 2022, 09:43 Uhr

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Deutsch
Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten.
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