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§. 4. Als Herr Andr. Jahn/ J. U. L. und der Stadt Guben gewesener Syndic. zum Ober-Amts-Cantzler im Marggrafthum Niederlausenitz/ verordnet worden/ schrieb Herr Francke an ihm/ folgende Ode/ so zufinden ist/ in dem Zusatz seiner Susannen: A. Wer mit Ruhm wil Krohnen tragen/ | |||