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[aq]§. 4[/aq]. Als Herr Andr. Jahn/ [aq]J. U. L[/aq]. und der Stadt Guben gewesener [aq]Syndic[/aq]. zum Ober-Amts-Cantzler im Marggrafthum Niederlausenitz/ verordnet worden/ schrieb Herr Francke an ihm/ folgende Ode/ so zufinden ist/ in dem Zusatz seiner Susannen: ¶ [aq]A[/aq]. Wer mit Ruhm wil Krohnen tragen/
§. 4. Als Herr Andr. Jahn/ J. U. L. und der Stadt Guben gewesener Syndic. zum Ober-Amts-Cantzler im Marggrafthum Niederlausenitz/ verordnet worden/ schrieb Herr Francke an ihm/ folgende Ode/ so zufinden ist/ in dem Zusatz seiner Susannen: A. Wer mit Ruhm wil Krohnen tragen/

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