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§. 34. Dafern wir auff einen/ der für der Faust/ oder sonst entleibet würde/ etwas solten aufsetzen/ könten wir wol sagen. [...] [S] Und Endlich versprechen wir ihm/ ein unsterbliches Lobopffer/ und wünschen/ daß Gott seiner Seelen möchte gnädig seyn. C. §. 35. Ein Exempel hierauf hat Herr Sieber/ über Herrn Johann Adolph von Nostitz jämmerliche Entleibung/ am 3. Junij/ des 1654sten Jahres zu Haugsdorff in Ober-Laußnitz. A. Dir war ich schon bereit ein HochzeitLied zu spielen/ | |||