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Aktuelle Version | Dein Text | ||
| Bezeichnung / de | Bezeichnung / de | ||
Das | Das II. Kapit. Erkläret die Andre Erfindungsart/ so von dem Dinge selbst/ davon man handelt/ absonderlich aber von den überirrdischen und himmlischen Personen/ kan hergenommen werden. §. 1. Nach dem wir die Erste Erfindungsahrt beschauet/ schreiten wir zu der Anderen/ welche von dem Dinge selbst/ davon man handelt/ mus her-[S]genommen werden. Die Erfindung des Dinges oder der Sache bestehet entweder auf Personen/ oder allem dem/ was ausser denen Personen kan gefunden werden/ nach der Lehre des Göttlichen Scaligers im 3. B. seiner Poererey/ am I. Kap. Die Personen sind entweder Himmlisch/ oder Irrdisch oder unterirdisch. | ||
| Eigenschaft / Element von | |||
| Eigenschaft / Element von: Der Deutsche Poët / Rang | |||